Häufige Fragen
Die Initiative ist zu Stande gekommen. Über 20 000 gültige und beglaubigte Unterschriften sind zu Stande gekommen.
Wann wird die Initiative bei der Staatskanzlei eingereicht?
Bildung Bern hat die Tausenden von Unterschriften am Mittwochnachmittag, 14. August 2024 bei der Staatskanzlei Bern eingereicht. Der Kanton hat danach nochmals jede einzelne Unterschrift geprüft. Für ein Zustandekommen braucht es 15 000 beglaubigte und gültige Unterschriften. Mitte September 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Bern die Initiative mit 20437 Unterschriften für gültig erklärt!
Wie geht es weiter?
Die Initiative wird danach innerhalb von 12 Monaten dem Grossen Rat vorgelegt; falls der Regierungsrat einen Gegenvorschlag ausarbeitet, innerhalb von 18 Monaten. Anschliessend debattiert der Grosse Rat innerhalb von maximal 18 Monaten über die Annahme, resp. Ablehnung der Initiative, resp. des allfälligen Gegenvorschlags des Grossen Rates oder/und der Regierung. Hält das Initiativkomitee danach an der Initiative fest, kommt es innerhalb von weiteren 10 Monaten zur Volksabstimmung über die Initiative.
Was ist der Aktionsplan Bildungsqualität des LCH?
Unter dem Dach des LCH machen sich mittels koordinierter Kampagnen verschiedene Deutschschweizer Kantone gleichzeitig mit einer je eigenen Aktion zusammen auf den Weg. Um die Bildungsqualität zu sichern. Die Aktionen sind kantonal unterschiedlich. Im Kanton Bern ist es eine Verfassungsinitiative. Ziel ist es immer, die Bildungsqualität zu sichern. Dies ist nötiger denn je.
Wieso macht jeder Kanton eine eigene Aktion?
National denken, kantonal handeln ist das Richtige. Nicht jeder Kanton hat die gleichen Probleme. Das Bildungssystem ist kantonal geregelt. Man muss dort fordern und umsetzen, wo der politische Hebel ist. Das ergibt kürzere Wege nach der allfälligen Annahme der Initiative.
Warum hat Bildung Bern eine Verfassungsinitiative lanciert?
Die Initiative ist demokratisch legitimiert. Die Leitungskonferenz von Bildung Bern hat einstimmig entschieden. Kurzfristig erreichen wir zwar aktuell recht viel in Zusammenarbeit mit der Bildungsdirektion. Und die Politiker:innen realisieren, was der Wert von Bildung ist. Lehrpersonen werden nicht mehr als Ferientechniker:innen gesehen. Uns geht es um eine langfristige Sicherstellung der Bildungsqualität, auch um eine Sensibilisierung. In der Gesellschaft noch nicht anerkannt ist, dass es für den herausfordernden Lehrberuf zwingend Kompetenzen und eine Ausbildung braucht. Das System darf nicht mit Unausgebildeten gefüllt werden. Um diese hohen Ziele zu verankern, ist die Verfassung das Richtige. Umso mehr, weil in der Verfassung das Wort Bildungsqualität nicht festgehalten ist. Das Bekenntnis, dass Leute ihren Kompetenzen entsprechend eingesetzt werden sollen, fehlt, dass Fachkräfte gute Rahmenbedingungen brauchen, ebenfalls.
Warum stellt man nicht einfach konkrete Forderungen an die Politik?
Die Verfassung ist nicht der Ort für konkrete Forderungen. Sie legt aber den Boden dafür. Was wir reinschreiben wollen, soll für Jahrzehnte Gültigkeit haben. Konkrete Forderungen prägen hingegen unsere alltägliche Bildungsarbeit.
Was bringt eine Initiative?
Im besten Fall die Verankerung der Bildungsqualität in der Verfassung des Kanton Bern und die Attraktivitätssteigerung des Berufs der Lehrpersonen. Das klare Bekenntnis, dass gute Bildung das Fundament der Gesellschaft und der Wirtschaft ist. Die Initiative ist die Voraussetzung, dass in der Verfassung die Sicherung der Bildungsqualität festgehalten werden kann und die Behörden sich daran orientieren müssen.
Die Verfassung ist die rechtliche Grundordnung, gewissermassen die Leitplanke des Kantons. Ãœber Rechtsnormen, die darin festgehalten sind, kann sich die Politik nicht hinwegsetzen. Auf der Grundlage der Verfassung werden Gesetze und Verordnungen erlassen.
Warum ist der Text so allgemein formuliert?
In der Verfassung werden keine rechtlichen oder inhaltlichen Details festgehalten. Die Verfassung ist die rechtliche Grundordnung, sozusagen die Leitplanke. Konkretere Inhalte werden in den Gesetzen und Verordnungen geregelt, die sich auf die Verfassung abstützen. Zuerst muss der Boden vorbereitet werden, danach kann gesät und geerntet werden.
Was ist der Unterschied von Petition und Initiative?
Alle Personen, auch jene ohne Stimmberechtigung, haben im Kanton Bern das Recht, sich mit einer Petition an die Behörden zu wenden. Die zuständige Behörde muss diese innerhalb eines Jahres prüfen und beantworten. Eine Petition hat aber keine rechtlichen Folgen, ihr Inhalt fliesst nicht automatisch in Gesetze oder Verordnungen ein. Eine Petition gleicht eher einer Forderung, die aber nicht erfüllt werden muss.
Eine Initiative kommt zu Stande, wenn sie 15'000 Stimmberechtigte innert sechs Monaten unterzeichnen. Die Stimmberechtigten können mit einer Initiative Änderungen in bestimmten Bereichen, beispielsweise eine Änderung der Verfassung, eines Gesetzes, eines interkantonalen Vertrags oder die Ausarbeitung eines bestimmten Beschlusses des Grossen Rates verlangen.
Stimmt der Grosse Rat einer Initiative nicht zu oder stellt er ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, kommt es obligatorisch zu einer Volksabstimmung.
Wie läuft der Prozess nach dem Einreichen der Initiative?
Kommt eine Initiative zu Stande, ist sie grundsätzlich innert 12 Monaten dem Grossen Rat zu unterbreiten. Stimmt der Grosse Rat einer Initiative nicht zu oder stellt er ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, kommt es obligatorisch zu einer Volksabstimmung.
Richtet sich diese Initiative gegen Quereinsteigende?
Nein, im Gegenteil. Bildung Bern schätzt es sehr, dass Quereinsteigende mithelfen, den Lehrpersonenmangel an den Schulen zu entschärfen. Sie sind eine Bereicherung, gerade auch, weil sie andere Lebens- und Berufserfahrungen in die Schule hineinbringen. Wichtig ist, dass sie sich nachqualifizieren können und dabei sinnvoll unterstützt und entlastet werden. Die Lehrperson ist einer der wichtigsten Faktoren für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen. Daher ist es fundamental wichtig, dass gute Lehrpersonen diesen Beruf ausüben. Gute Lehrpersonen fallen nicht vom Himmel, sondern müssen, wie Fachkräfte in anderen Berufen auch, eine adäquate Ausbildung absolvieren. Ja, es gibt Naturtalente. Aber auch sie können sich mit professioneller Ausbildung noch entwickeln.
Bildung Bern arbeitet daran, dass es selbstverständlich wird, dass Lehrpersonen eine professionelle Ausbildung brauchen. In allen anderen Berufen ist dies selbstverständlich. Dass jede und jeder selber zur Schule gegangen ist, bedeutet nicht, dass er oder sie auch wirksam unterrichten kann.